Wir bieten unabhängige und vertrauliche Beratung
Sie suchen Rat und Hilfe, weil Sie Diskriminierung erlebt haben?
Sie benötigen Informationen über Ihre Handlungsmöglichkeiten gegen Benachteiligungen?
Sie erreichen uns über die sachsenweite Telefonnummer 0341/306 907 77.
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Neu: Menschen mit Behinderungen können ab sofort auch unsere Online-Beratung vibe nutzen. Klicken Sie auf den Button und erhalten Sie alle Informationen.
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Unser Beratungsangebot
Wir bieten...
- eine qualifizierte, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung
- eine unabhängige, vertrauliche Beratung (wir sind keine Behörde)
- Beratung an drei Standorten: Leipzig, Chemnitz und Dresden
- Unterstützung, um sich gegen Diskriminierung zu wehren und um die eigenen Rechte durchzusetzen
- ggf. eine Vermittlung an Rechtsanwält*innen und andere Fachberatungsstellen
Wir unterstützen Sie bei...
Diskriminierungserfahrungen und konkreten Benachteiligungen, insbesondere wegen:
- rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen
- des Geschlechts
- der sexuellen Identität
- einer Behinderung
- des Lebensalters
- der Religion bzw. Weltanschauung
- Mehrfachdiskriminierung
Wie läuft eine Beratung im ADB ab?
Diskriminierungen als solche anzuerkennen, sie öffentlich zu machen und sich dagegen zu wehren, kostet Kraft. Wir wollen Sie dabei unterstützen, gestärkt aus dem Erlebten hervorzugehen:
- Als Ratsuchende*r können Sie Ihre Probleme bei uns offen in einem vertraulichen Rahmen darstellen. Wir zweifeln Ihre Version des Geschehenen nicht an.
- Gleichzeitig zeichnen wir ein realistisches Bild möglicher Schritte.
- Wir prüfen mit Ihnen zusammen, ob und auf welche Weise Sie sich zur Wehr setzen möchten. Sie selbst entscheiden, welchen Weg Sie in der betreffenden Situation einschlagen möchten.
FAQ zur Beratung
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Mit welchen Fragen und in welchen Fällen kann ich mich ans ADB wenden?
Wenn Sie benachteiligt, belästigt oder ungleich behandelt wurden, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Wir nehmen Sie ernst und stellen Ihr Erleben nicht in Frage. -
Von wem werde ich beraten?
Wir sind ein divers zusammengesetztes Team aus People of Color und weißen Menschen mit und ohne Behinderung. Wir sind Frauen* und Männer*, heterosexuelle und queere Personen. Einige sind Angehörige von Religionsgemeinschaften. Auch vor dem Hintergrund eigener Diskriminierungserfahrungen setzen wir uns für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ein. Eine kritische Auseinandersetzung mit eigenen Privilegien und deren mögliche Auswirkungen auf die Beratungssituation gehört zu unserem beruflichen Selbstverständnis.
Berufliche Qualifikationen: Mit unseren verschiedenen beruflichen Hintergründen bilden wir ein interdisziplinäres Team. Wir haben Geistes- und Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaften oder Rechtswissenschaften studiert, sowie verschiedene beraterische Ausbildungen und Abschlüsse. Alle Berater*innen sind nach den Qualitätsstandards des advd ausgebildet.
Wir sprechen folgende Sprachen: Deutsch, Türkisch, Englisch, Persisch und Spanisch.
Unsere Berater*innen:
Burcu Akdog̅an-Werner (Leipzig)
E-Mail: burcu.akdogan-werner@adb-sachsen.de
Tel.: 0341/ 306 907 77Afsane Akhtar-Khawari (Leipzig)
E-Mail: afsane.akhtar-khawari@adb-sachsen.de
Tel.: 0341/ 306 907 77Antje Barten (Leipzig)
E-Mail: antje.barten@adb-sachsen.de
Tel.: 0341/ 306 907 77Jan Diebold (Chemnitz)
E-Mail: jan.diebold@adb-sachsen.de
Tel.: 0371/ 433 084 61Stefanie Gockel (Dresden, in Elternzeit)
E-Mail: stefanie.gockel@adb-sachsen.de
Tel.: 0341/306 907 77Gregor Gondecki (Dresden)
E-Mail: gregor.gondecki@adb-sachsen.de
Tel.: 0341/ 306 907 77Hannah Mühling (Leipzig)
E-Mail: hannah.muehling@adb-sachsen.de
Tel.: 0341/ 306 907 77Maleen Täger (Chemnitz)
E-Mail: maleen.taeger@adb-sachsen.de
Tel.: 0371/ 433 084 61Anyela Urrego (Dresden)
E-Mail: anyela.urrego@adb-sachsen.de
Tel.: 0341/306 907 77 -
Kostet die Beratung etwas?
Alle Beratungen sind kostenfrei.
Sie können gerne in unseren Rechtsfonds spenden. -
Was sind mögliche Schritte?
Mögliche Schritte entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam. Wir machen nichts ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis.
Mögliche Schritte könnten sein:
- Sprechen über die Diskriminierungserfahrung im geschützten Raum
- Hilfe beim Verfassen eines Beschwerdeschreibens
- Einholen von Stellungnahmen von der diskriminierenden Seite
- Begleitung bei Vermittlungsgesprächen
- ggf. Vermittlung an spezialisierte und vertrauensvolle Rechtsanwält*innen oder an Fachberatungsstellen
- Durchführung von Testings, um Diskriminierung sichtbar zu machen
- Information und Unterstützung bei rechtlichen Schritten
- Beistandschaft in gerichtlichen Verfahren nach §23 AGG
- Öffentlichkeitsarbeit zu Ihrem Diskriminierungsfall
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Wo finde ich die Beratungsstellen?
Sie können sich an jeden Standort Ihrer Wahl wenden. Unsere Beratungsstellen finden Sie in Leipzig, Chemnitz und Dresden. Wenn Sie auf den gewünschten Ort klicken, kommen Sie zur Detailseite des Standortes mit Kontaktdaten, Wegbeschreibungen, Infos zur Barrierefreiheit und mehr.
In den Landkreisen ist es für uns in Ausnahmefällen möglich, in einer Beratungsstelle vor Ort zu beraten. Das können zum Beispiel Räume von Familien- und Erziehungsberatungsstellen oder anderen Vereinen sein. -
Sind die Beratungsstellen barrierefrei?
Alle unsere Beratungsstellen in Leipzig, Chemnitz und Dresden sind barrierefrei. Detaillierte Informationen zur Barrierefreiheit der einzelnen Standorten finden Sie auf den Einzelseiten zur Beratungsstelle in Leipzig, Chemnitz und Dresden.
Auf Wunsch holen wir Sie von der nächstgelegenen Haltestelle des Öffentlichen Nahverkehrs ab.
Wenn es noch etwas gibt, was Sie wissen möchten oder brauchen, um unsere Beratung nutzen zu können, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Beratungsteam in der gewünschten Beratungsstelle auf.
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In welchen Sprachen kann ich beraten werden?
Alle unsere Berater*innen sprechen Deutsch. Einige können auch in Englisch, Spanisch, Persisch oder in Türkisch beraten.
Die Beratung kann auch in weitere Sprachen durch Dolmetscher*innen übersetzt werden. Bitte nehmen Sie hierfür vorher Kontakt mit uns auf!
Die Beratung kann ebenfalls in Deutsche Gebärdensprache gedolmetscht werden. Bitte teilen Sie uns vorab Ihren Wunsch nach Dolmetschung mit. -
Und wenn ich noch etwas Anderes brauche?
Teilen Sie es uns mit! Wir finden eine Lösung, damit Sie die Beratung in Anspruch nehmen können.
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Wie geht das ADB mit meinen Daten um? (mehrsprachiges Infoblatt zum Datenschutz)
Information zum Umgang mit Ihren Daten_DE_barrierefrei.pdf
Información sobre el tratamiento de sus datos_ES_neu.pdf
Information about how we use your data_EN_neu.pdf
Verilerinizin kullanımına ilişkin bilgiler_TR_neu.pdf
Informations relatives au traitement de vos données_FR_neu.pdf
معلومات حول كيفية التعامل مع بياناتك-AR.doc
Информация о хранении и использовании персональных данных-RU.doc
اطلاعرسانی پیرامون روش بهرهبرداری و کاربرد از دادههای شما-FA.docx
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Welche Covid-19-Schutzmaßnahmen werden im ADB angewandt?
Aufgrund der Covid-19 Pandemie haben wir aktuell bestimmte Hygienevorschriften, die bei Beratungsgesprächen in einer unserer Beratungsstellen Anwendung finden. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und darum, die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Bitte kommen Sie nur zu uns ins Büro, wenn Sie keinerlei Erkältungs- oder Grippesymptome haben. Falls Sie solche Symptome vor dem geplanten Beratungsgespräch entwickeln sollten, bitten wir um eine Benachrichtigung. Wir bieten Ihnen dann gerne alternativ eine Beratung per Telefon oder Video-Konferenz oder eine Verschiebung des Beratungstermins vor Ort an.
Wir möchten Sie bitten, einen Mund-Nasenschutz zum Termin mitzubringen und beim Betreten unseres Büros zu tragen. Auch wir werden einen Mund-Nasenschutz tragen.
Falls Sie von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes befreit sind, geben Sie uns bitte vorab Bescheid, damit wir uns darauf einstellen können.
Sobald Sie in unserem Beratungsraum auf Ihrem Platz angekommen sind, können Sie den Mund-Nasenschutz abnehmen. Vor jedem Verlassen Ihres Platzes möchten wir Sie bitten, diesen aber wieder aufzusetzen.Des Weiteren werden wir Sie am Eingang darum bitten, sich die Hände zu desinfizieren.
Zur Zeit können wir Ihnen keine Getränke anbieten. Gerne können Sie sich aber selbst etwas zum Trinken mitbringen.
Wir sind laut Hygienevorschriften dazu angehalten, für eine gute Belüftung des Beratungsraumes zu sorgen. Wir werden deswegen gegebenenfalls in unserem Gespräch eine Pause einlegen, um den Raum zwischendrinnen durchzulüften.
Falls Sie dazu noch Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: beratung@adb-sachsen.de
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Position des ADB Sachsen zum Thema Corona-Schutz-Maßnahmen (Mund-Nasen-Bedeckung, Schnelltests, Impfungen)
Stand: 23. September 2021
Die Corona-Pandemie ist eine belastende und herausfordernde Situation, mit der zahlreiche und tiefgreifende Einschränkungen im alltäglichen Leben einhergehen. Dies betrifft alle Menschen. Darüber hinaus sind manche Gruppen und Personen von der Pandemie besonders betroffen, z.B. Menschen die Diskriminierung aufgrund des Lebensalters, einer chronischen Erkrankung oder rassistische Diskriminierung erleben. Die Aufgabe des Antidiskriminierungsbüros Sachsen (ADB) ist es, diese Menschen zu unterstützen und vor Diskriminierung zu schützen.
Die geltenden Schutzmaßnahmen und -empfehlungen erachten wir grundsätzlich als sinnvoll und notwendig. Argumentationen, die in der so genannten „Maskenpflicht“, den Schnelltestverfahren oder in den Impfungen allgemein eine Menschenrechtsverletzung erkennen wollen, können wir nicht folgen. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen hat es sich zur Aufgabe gemacht, Diskriminierung zu begegnen und Betroffene zu unterstützen. In Bezug auf die Corona-Pandemie bedeutet dies für uns eine konsequente Solidarität mit all den Menschen, die besonderen Schutz vor einer möglichen Infektion brauchen.
Für einige Menschen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) aufgrund einer chronischen Erkrankung oder behinderungsbedingt nicht möglich, da damit erhebliche Risiken oder nicht zumutbare zusätzliche Einschränkungen einhergehen. Darunter nicht wenige, die aufgrund eines eingeschränkten Lungenvolumens oder ihres Lebensalters besonders darauf angewiesen sind, dass andere Menschen die MNB tragen und die aktuellen Schutzmaßnahmen gewissenhaft umgesetzt werden.
Für Menschen, die keine MNB tragen können, hat die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung Ausnahmen vorgesehen. Betroffene können dies im öffentlichen Raum durch Vorlage ihres Schwerbehindertenausweises oder eines Attests nachweisen. Wir haben kein Verständnis dafür, wenn diese notwendige Ausnahme-Regelung von Menschen genutzt wird, die aus politischen und/oder ideologischen Gründen keine MNB tragen wollen. Viele haben sogenannte „Gefälligkeits-Atteste“ oder sogar Fälschungen. Die Polizei warnt vor gefälschten Attesten und weist darauf hin, dass der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar ist.
Beschäftigte in Geschäften, Einrichtungen und dem öffentlichen Nahverkehr stehen in der Pflicht, die Schutzverordnungen umzusetzen. Dabei sind sie häufig Beschwerden und teilweise aggressivem Verhalten von Kund*innen ausgesetzt, die keine Einsicht in die Schutzmaßnahmen haben. Diese Erfahrungen und das Wissen um gefälschte Atteste schüren ein Misstrauen, welches eine Partizipation für Menschen, die wirklich keine Maske tragen können, enorm erschwert.
Das ADB berät auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). In diesem Sinne greift der Diskriminierungsschutz nur dann, wenn Menschen aufgrund einer Behinderung (oder chronischen Erkrankung) keine MNB tragen können. In allen anderen Fällen greift das AGG nicht. Es handelt sich also um keine Diskriminierung, wenn Menschen, die nur vorübergehend erkrankt sind, der Zutritt ohne MNB verwehrt wird. Dies gilt auch dann, wenn ein ärztliches Attest sie von der Pflicht zum Tragen einer MNB befreit. Das AGG ist nicht in solchen Fällen anwendbar, wo die Einhaltung von Corona-Maßnahmen aus politischer oder persönlicher Überzeugung abgelehnt werden.
Ähnlich lässt sich die Situation bezüglich der 2G-Regel zusammenfassen. Grundsätzlich ist es im Sinne des Infektionsschutzes sachlich gerechtfertigt, Nachweise einer Corona-Impfung, bzw. vollständigen Genesung beim Eintritt in öffentlich zugängliche Räume wie Restaurants, Schwimmbäder oder Kinos zu verlangen. Der Diskriminierungsschutz des AGG greift keinesfalls, wenn Menschen aus persönlicher oder politischer Überzeugung Corona-Maßnahmen ablehnen. Anders verhält es sich bei Menschen, die sich aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht impfen lassen können. In diesen Fällen sind Ausnahmeregelungen erforderlich. So sollte ein negativer Schnelltest in Kombination mit dem Nachweis der Beeinträchtigung hier ausreichen, um eingelassen zu werden.
Die Pflicht zur Vorlage eines negativen (Schnell-)Testergebnisses als Voraussetzung zum Eintritt in Geschäfte oder andere Einrichtungen (und damit auch die 3G-Regel) ist keine Diskriminierung. Schnelltests sind ein Verfahren, das in der Regel bei allen Menschen angewendet werden kann und somit keine Gruppe von Menschen grundsätzlich ausschließt. Wenn Personen sich freiwillig gegen einen solchen Test entscheiden und deswegen den Zutritt zu Geschäften oder öffentlichen Einrichtungen verwehrt bekommen, ist das zwar eine Ungleichbehandlung gegenüber getesteten Menschen, aber keine Diskriminierung.
Beratungsanfrage
Wenn Sie eine Beratung wünschen, bitten wir Sie um einige Angaben, die wir streng vertraulich behandeln. Nachdem Sie die Anfrage abgesendet haben, werden wir Sie innerhalb von wenigen Tagen kontaktieren.
Wenn Sie keinen Beratungsbedarf haben, sondern nur eine Diskriminierung melden möchten, füllen Sie bitte das Formular Diskriminierung melden aus.