5. Mai 2022 • Pressemitteilung 

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung: Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderung in Sachsen ausbaufähig (Pressemitteilung ADB Sachsen)

Säulendiagramm Fallzahlen im Bereich Behinderung/chronische Erkrankung

Antidiskriminierungsbüro Sachsen verzeichnet Verdoppelung der Fallzahlen bei Diskriminierungen anhand von Behinderung/chronischer Erkrankung in den letzten drei Jahren | Bereich Bildung mit Lücken hinsichtlich Diskriminierungsschutz und Prävention

Leipzig, 05.05.2022

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai, der in diesem Jahr sein 30. Jubiläum feiert, veröffentlicht das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB Sachsen) seine Fallzahlen aus dem Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung.

In den vergangenen drei Jahren verzeichnete das ADB Sachsen einen starken Anstieg der Fallzahlen bei Diskriminierungen anhand von Behinderung/chronischer Erkrankung (Ableismus). Mit 50 Fällen im Jahr 2019, steigerten sich die Fallzahlen in 2020 um über 50 Prozent auf 111 Fälle und hielten in 2021 dieses hohe Niveau mit 115 Fällen.

Antje Barten (Geschäftsführung, Antidiskriminierungsberatung mit Schwerpunkt Behinderung) führt aus: „Das Beratungsangebot des Antidiskriminierungsbüros Sachsen selbst ist horizontal ausgerichtet, das heißt, wir beraten alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Seit Ende 2019 erproben wir zusätzlich in einem über die Aktion Mensch geförderten Projekt Onlineberatung für Menschen mit Behinderung. Aus Gründen der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit unseres Beratungsangebotes haben wir in dieser Personengruppe einen besonderen Bedarf gesehen, unser Angebot weiterzuentwickeln und damit zu erweitern. Der Anstieg der Zahlen von 2019 bis 2021 zeigt uns, dass durch das Projekt das spezialisierte Beratungsangebot des ADB Sachsen unter Menschen mit Behinderung deutlich bekannter geworden ist und stärker genutzt wird.“

Der Schwerpunkt der betroffenen Lebensbereiche, in denen Menschen mit Behinderung Diskriminierung erlebt haben, lag in 2021 im Bereich Arbeit mit 22 Prozent, gefolgt von den Bereichen Gesundheitswesen mit 16 Prozent, Einzelhandel mit 14 Prozent sowie Behörden und Bildung mit jeweils 12 Prozent. Weitere Bereiche, wie z. B. Freizeit, Dienstleistungen, Justiz oder Wohnen, lagen im einstelligen Prozentbereich.

„Die breite Verteilung auf die verschiedenen Lebensbereiche überrascht uns nicht. Behindertenfeindliche Benachteiligung und Ausgrenzung kommt in allen Lebensbereichen vor“, ergänzt Antje Barten. „Betroffene können sich an uns wenden und können in einem persönlichen Gespräch vor Ort in Chemnitz, Dresden oder Leipzig, per Telefon, per E-Mail oder über unsere Onlineplattform www.vibe-sachsen.de beraten werden. Wir schauen dann gemeinsam, wie wir gegen die erlebte Diskriminierung vorgehen können.“

In einigen Bereichen können Betroffene auch juristisch, u. a. auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), ihre Rechte einfordern – z.B. in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen. In anderen Bereichen wiederum gibt es kaum Hebel, die sich ansetzen lassen – wie im Bereich Bildung. Beispiele dafür sind Eltern von Kindern mit ADHS oder Autismus-Diagnose, denen gesagt wird, ihre Kinder müssten „sich nur mal richtig zusammenreißen“. Oder Kinder und Jugendliche mit Behinderung, deren Bedarfen man nicht gerecht wird oder die pauschal an Förderschulen verwiesen werden. Die große Gemeinsamkeit und zugleich Herausforderung der Fälle im Bereich Bildung ist, dass Betroffene keinen Rechtsanspruch auf einen Diskriminierungsschutz nach dem AGG haben.

„Der Schutz von Betroffenen vor Ableismus sowie die entsprechende Prävention im Bildungsbereich sind sehr lückenhaft“, weiß Sotiria Midelia (Geschäftsführung, Projektleitung der Antidiskriminierungsberatung). „Daher begrüßen wir das im aktuellen Koalitionsvertrag aufgeführte Vorhaben, eine unabhängige Ombudsperson beim Kultusministerium zu benennen, an die sich betroffene Schüler*innen und deren Eltern wenden können. Wir würden uns wünschen, dass dieses Vorhaben politisch mehr Druck erfährt. Wir versprechen uns von einer Ombudsperson – wenn sie mit den entsprechenden Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet wird – ein wirkungsvolles, koordiniertes und nachhaltiges Vorgehen gegen Diskriminierung an Schulen.“

Grafik: ADB Sachsen e.V. (Mai 2022)

Hintergrund:

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen ist zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung in Sachsen und die einzige unabhängig arbeitende Stelle für alle Diskriminierungskategorien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie für Mehrfachdiskriminierung in Sachsen.
www.adb-sachsen.de

Die Online-Beratung für Menschen mit Behinderung im Projekt vibe (Virtuelle Beratungsstelle zu Antidiskriminierung für Menschen mit Behinderung) erreichen Sie unter www.vibe-sachsen.de.

Pressekontakt:

Katharina Scholz

katharina.scholz@adb-sachsen.de

Gefördert von:

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.