24. Okt 2022 • Allgemein 

Antidiskriminierungsstelle des Bundes möchte Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderung bei Triage stärken

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat in der letzten Woche eine Stellungnahme vorgelegt, in der sie den Änderungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hinsichtlich der Regelungen zur Triage einschätzt.

Hintergrund

Ende 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber gesetzliche Regelungen zur Triage schaffen und dabei Menschen mit Behinderung schützen muss.

Triage bedeutet: Sollten in einer medizinischen Notsituation - z. B. im Rahmen einer Pandemie - die Intensivbetten knapp werden, muss unter Umständen die schwere Entscheidung getroffen werden, wer eine überlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht. Dies war während der Corono-Pandemie in der Kritik, weil befürchtet wird, dass hierbei Menschen mit hohem Alter und Menschen mit Behinderung benachteiligt würden. Bislang war die Triage nicht gesetzlich geregelt.

Nun hat das  Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt, in dem die Triage geregelt werden soll. 

Einschätzung

Zum Gesetzentwurf schreibt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

"Dieser regelt explizit, dass niemand wegen einer Behinderung, der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf, wenn es keine ausreichende intensivmedizinische Versorgung (materiell sowie personell) gibt. Die ärztliche Entscheidung darf nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit erfolgen. Eine langfristig zu erwartende kürzere Lebenserwartung aufgrund einer Behinderung, dem Alter, der Gebrechlichkeit und der Lebensqualität ist ausdrücklich kein zulässiges Kriterium."

Allerdings hält sie fest:

"Es gelingt allerdings nicht, der Gefahr einer (unbewussten) Benachteiligung in der Praxis vollständig vorzubeugen und die vorhandenen Diskriminierungsrisiken effektiv auszuräumen. [...] Daher sind zusätzliche begleitende Verfahrensmaßnahmen und spezifische Vorgaben für die Aus- und Weiterbildung des intensivmedizinischen Personals erforderlich, um wirksam auf die Vermeidung von Benachteiligungen wegen einer Behinderung in einer Triage-Situation hinzuwirken [...]."

Die vollständige Stellungnahme

...können Sie auf der Webseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einsehen.