29. Sep 2020 • Allgemein 

Diskriminierungsanfragen im Zusammenhang mit der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Statement des ADB)

Unsere Beratungsstellen erreichen derzeit zahlreiche Anfragen und Meldungen im Zusammenhang mit der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS).
Hierzu möchten wir uns fallübergreifend äußern.

Für einige Menschen ist das Tragen eines MNS aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kaum möglich. So kann sie für Menschen mit Gewalterfahrung eine Retraumatisierung bedeuten, Menschen mit stark reduziertem Lungenvolumen in ihrer Atmung einschränken oder Gebärdensprache sprechende an der Kommunikation hindern.
Für diese und ähnliche Fälle hat die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung eine Ausnahme vorgesehen.

So können Menschen, denen es aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen nicht möglich ist, einen MNS zu tragen, dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder Attests nachweisen.
Die Aufforderung, zum Beispiel von Mitarbeitenden in Geschäften, diesen Nachweis vorzuzeigen, stellt keine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dar. Wird der Eintritt trotz Vorzeigen eines Ausweises oder Attests verwehrt, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Diskriminierung vorliegt und wie dieser begegnet werden kann.

Wir sehen mit Bedauern, dass diese Möglichkeit, notwendige Ausnahmen zu schaffen, zunehmend von Menschen genutzt wird, die aus politischen und/oder ideologischen Gründen keinen MNS tragen wollen. Von vereinzelten Ärzt_innen werden hierfür sogar pauschal und ohne Anamnese Atteste ausgestellt.

Beschäftigte in Einrichtungen und dem öffentlichen Nahverkehr stehen in der Pflicht, die Schutzverordnung umzusetzen und sehen sich gleichzeitig zahlreichen Beschwerden und teilweise aggressivem Verhalten von Kund_innen ausgesetzt, die kein Attest nachweisen können oder dessen Legitimität anzweifelbar ist. Diese Ausgangslage erhöht den Druck auf Einrichtungen des täglichen Lebens und macht eine Partizipation für Menschen, die keine Maske tragen können, schwer.

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen hat es sich zur Aufgabe gemacht, Diskriminierung und Ungleichbehandlung zu begegnen und Betroffene zu unterstützen. In Bezug auf die Corona-Pandemie bedeutet dies eine konsequente Solidarität mit allen Menschen die besonderen Schutz brauchen. Wir unterstützen daher ausdrücklich die dem aktuellen Stand der Forschung entsprechenden Schutzempfehlungen, wie z.B. Abstandsregelungen und das Tragen eines MNS. 

Gleichzeitig bedeutet es auch, Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit zu unterstützen, die nachweislich nicht allen empfohlenen Maßnahmen folgen können und aufgrund dessen benachteiligt wurden. Diesen Menschen bieten wir gerne ein Beratungsgespräch an, um gemeinsam die Situation zu analysieren und mögliche Schritte für einen Alltag ohne Diskriminierung zu überlegen. Oberstes Ziel dieses Weges ist die Stärkung der Betroffenen - nicht die (öffentliche) Zurschaustellung einzelner Geschäfte und ihrer Angestellten.

Für Menschen, die uns gegenüber antisemitische Verschwörungstheorien, relativierende Vergleiche mit der NS-Diktatur und diskriminierende Gedanken bezüglich Mitgliedern der Risikogruppe äußern, sowie Personen, die sich aus politischen Gründen einfachen Schutzmaßnahmen verweigern, ist das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. nicht die richtige Anlaufstelle.