Wartezeiten:
Aktuell kommt es aufgrund eines erhöhten Fallaufkommens zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anfragen. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen. Sollte in Ihrem Fall eine Frist laufen, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltliche Unterstützung zu suchen.
Wichtige Fristen:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen bei Diskriminierung, wenn die Diskriminierung im Arbeitsleben oder im Bereich Güter- und Dienstleistung (Wohnungsvermietung, beim Einkaufen, Bankkontoeröffnung, Fitnessstudio u.a.) stattgefunden hat. Betroffene haben das Recht, für die Folgen erlebter Diskriminierung entschädigt zu werden. Dafür müssen Betroffene gegenüber der diskriminierungsverantwortlichen Seite (Arbeitgeber*in, Vermieter*in, …) innerhalb von zwei Monaten Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung außergerichtlich und schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis über eine Diskriminierung. Wichtig ist, dass Sie diese Fristen nicht verstreichen lassen, weil ansonsten die Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung erlöschen.
Im Bereich Arbeit ist im Falle einer Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen, damit das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst bzw. die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht wirksam wird.
Bei Rückfragen dazu können Sie sich telefonisch bei uns melden unter 0341/ 3069 0777.