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Antidiskriminierungsbüro Sachsen - Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. - - http://www.adb-sachsen.de

Das Antidiskriminierungsbüro (ADB)

...ist eine zentrale Anlaufstelle im Freistaat Sachsen für alle Fragen zu Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Lebensalters oder Behinderung sowie Mehrfachdiskriminierung.

Pressekonferenz zu Rassistischen Einlasskontrollen in Leipzig

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) und der StudentInnenRat (StuRa) der Universität Leipzig laden für Freitag, den 10.02.2012 um 10.00 Uhr, zu einer gemeinsamen Pressekonferenz ein.

Thema sind rassistische Einlasskontrollen in Leipziger Clubs und Diskotheken.
Die inhaltlichen Eckpunkte sind:

  • Ein Testing zeigt: Rassistische Einlasskontrollen in über 50 Prozent der 11 getesteten Leipziger Clubs und Diskotheken
  • ADB und StuRa fordern Veränderung und schlagen konkrete Schritte vor
  • Betroffene verklagen fünf Clubs

Zeit: 10.02.2012 :: 10.00 Uhr
Ort:
Universität Leipzig, Campus Augustusplatz, Universitätsstr. 1, Neues Seminargebäude (NSG)
Raum S 420

Detaillierte Informationen erhalten Sie am 08.02.2012 auf der Website des ADB.

Kontaktdaten für Nachfragen oder Rückmeldung finden Sie hier, folgen Sie dem Link: http://www.adb-sachsen.de/presse.html

 

Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt Diskriminierung an der Diskotür

Berlin, 12. Dezember 2011

Am 12. Dezember 2011 wurde das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zur Klage eines jungen Mannes aus Reutlingen verkündet, der im November 2010 wegen seiner Hautfarbe an einer Diskotür abgewiesen wurde. Eine Diskriminierung wurde abermals bestätigt und eine Entschädigung zugestanden.

Die vollständige Pressemitteilung des Büros für Gleichstellung (BUG) können Sie hier herunterladen:
$row_output[title]PM Urteil Oberlandesgericht Stuttgart
47 kB

Spiegel Online: Diskriminierung am Disco-Eingang - 18-Jähriger bekommt 900 Euro Entschädigung

12. Dezember 2011

Ein junger Mann wird vor einer Discothek mit der Begründung abgewiesen, es seien "schon genug Schwarze drin". Ein Richter erkannte die Diskriminierung, verwehrte aber eine Entschädigung. In zweiter Instanz entschied ein Gericht nun anders.

Den vollständigen Artikel können Sie auf Spiegel Online nachlesen, folgen Sie dem Link:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,803258,00.html