Im Überblick: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Anwendung

In welchen Lebensbereichen ist das AGG gültig? Welche Rechte haben Arbeitnehmende bei Benachteiligung? Und worauf müssen Arbeitgebende achten?

Gerichtshammer

In Deutschland gilt seit dem 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), vormals Antidiskriminierungsgesetz. 

  • Das AGG soll einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht, aber auch bei privatrechtlichen Verträgen, im Sozialrecht und in der Bildung gewährleisten.
  • Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist Deutschland dazu verpflichtet, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Identität zu verhindern.
  • Auch in vielen anderen europäischen Ländern sind vor diesem Hintergrund unterschiedlich ausgestaltete Gesetze, Institutionen und Strategien gegen Diskriminierung entstanden.

Wirkungsbereich des AGG

Das AGG ergänzt den bis dahin schon bestehenden Diskriminierungsschutz (insbesondere Art. 3 Abs. 3 GG und Regelung gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung im Arbeitsrecht) und soll die Grundlage für ein gleichberechtigtes Miteinander in der:

  • Arbeitswelt,
  • im Waren- und Dienstleistungssektor
  • und im Sozialschutz 

gewährleisten.

Welche Diskriminierungsmerkmale schützt das AGG?

Das AGG verbietet Benachteiligungen aufgrund:

  • einer Behinderung,
  • des Geschlechts,
  • des Lebensalters,
  • der Religion,
  • rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen,
  • oder der sexuellen Identität.