Glossar

Hier finden Sie Erklärungen zu zentralen Begriffen rund um das Thema (Anti-)Diskriminierung. Die Begriffe sind in alphabetischer Reihenfolge geordnet.


  • Barrierefreiheit

    Barrierefreiheit heißt, dass alle Lebensbereiche so gestaltet sind, dass sie für jeden Menschen uneingeschränkt und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Barrierefrei gestaltet können Gebäude, Verkehrsmittel, Automaten, Gebrauchsgegenstände, Kommunikationsmittel, Webseiten oder Medien sein. Barrierefrei heißt aber nicht einfach „behindertengerecht“. Es bedeutet vielmehr „menschengerechtes Bauen und Gestalten“, denn von Barrierefreiheit profitieren alle: Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit schwerem Gepäck, Kinder, kleine und groß Gewachsene, computerungeübte Menschen, ältere Menschen oder Personen, die durch Krankheit beeinträchtigt sind. Deshalb sollte „Barrierefreiheit“ nicht länger als Stigmatisierung und lästiger Mehraufwand gesehen werden. Barrierefreiheit sollte in einer von Menschen für Menschen geschaffenen Umwelt selbstverständlich sein.

  • Behindertenfeindlichkeit

    (auch Ableism, aus dem Engl to be able) ist die Abwertung und Diskriminierung von Menschen, die als behindert bezeichnet werden. Es gibt sehr verschiedene Äußerungsformen von Behindertenfeindlichkeit: Nicht-Thematisierung (keine Erwähnung, kein Interesse), Überbetonung der Behinderung (Menschen werden nicht als Menschen, sondern als Behinderte wahrgenommen), direkte Feindseligkeit (besonders gegenüber Menschen mit Behinderung, die sehr selbstbewusst auftreten), paternalistische Fürsorge (Menschen mit Behinderung werden primär als Opfer und Hilfebedürftige gesehen, immer als Nehmende, nie als Gebende), Vermeidungsverhalten (Menschen mit Behinderung aus dem Weg gehen), Projektion von Ängsten und Konflikten (Menschen mit Behinderung für das eigene Unbehagen verantwortlich machen), Abwertung (Menschen mit Behinderung wird ein geringerer Anteil an Leben, Sexualität, Glück, Erfolg, Macht etc. zugestanden), besondere Betonung der Mehrheitsnormen (z. B. Autonomie/ Selbstversorgung, Effizienz und Leistungsfähigkeit, Ökonomismus, Ästhetik, herrschende Schönheitsideale). Diese verschieden Äußerungsformen der Ablehnung und Benachteiligung machen deutlich, dass die Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderung sehr viele Facetten hat. Deshalb wird von vielen kritisiert, dass der Begriff der „Feindlichkeit“ auch zu kurz greift, wenn die Diskriminierung von Behinderung und die zugrunde liegende Ideologie der Ungleichwertigkeit an sich beschreiben werden soll.

  • Behinderung

    Behinderung umfasst drei Aspekte: Behinderung ist zum einen eine Schädigung (engl. impairment) von Organen oder Funktionen des Menschen. Behinderung ist aber auch eine Beeinträchtigung (engl. disability) des Menschen. Auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung verfügt eine Person über eingeschränkte oder anderen Fähigkeiten im Vergleich zu nicht-geschädigten Menschen. Es sind also Funktionsbeeinträchtigungen, die typische, „normale“ Alltagsituationen behindern oder unmöglich machen. Schließlich impliziert Behinderung auch Benachteiligung (engl. handicap) des Menschen im körperlichen und psychosozialen Feld. Behinderung meint hier ‚behindert werden’, also die nachteiligen Konsequenzen von Schädigung und Beeinträchtigung in familiärer, schulischer, beruflicher und gesellschaftlicher Hinsicht. Die Abwendung von einer medizinischen Sichtweise unterstreicht, dass Behinderung nicht in erster Linie eine Eigenschaft der Person ist. Der „Behinderte“ ist nicht in erster Linie seine Behinderung, sondern Menschen mit einer Schädigung sind in bestimmten Aspekten beeinträchtigt und werden von ihrer Umwelt in verschiedener Hinsicht behindert. Die Benutzung des Begriffs Behinderung ist nicht unumstritten: Er verleiht einerseits Schutz und Hilfe, z. B. den Anspruch auf spezielle Förderungen, auf Eingliederungshilfen oder auf finanzielle Unterstützungen. Andererseits bedeutet er aber auch Stigmatisierung und Ausgrenzung.