Hier ein Auszug aus der Stellungnahme vom 16.04.2026 des Bündnis AGG Reform-Jetzt! zum Referentenentwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Das Bündnis AGG Reform-Jetzt! bedankt sich für die Möglichkeit, zur Verbändeanhörung des BMBFSFJ und des BMJV zur zweiten Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG-E) Stellung zu nehmen. Zugleich wird angemerkt, dass die sehr kurze Frist von drei Arbeitstagen die Beteiligung der Verbände erheblich erschwert und in keiner Weise angemessen ist.
Wir begrüßen, dass nach jahrelangen Forderungen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nun endlich weiterentwickelt wird. Einzelne Schutzlücken werden geschlossen, die Präklusionsfristen moderat verlängert und die Rolle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes punktuell gestärkt. Damit werden einige Verbesserungen erreicht und teilweise unionsrechtliche Mindeststandards umgesetzt.
Gleichzeitig bleibt der Entwurf jedoch strukturell deutlich hinter dem zurück, was für einen effektiven Diskriminierungsschutz erforderlich wäre. Die Reform ist nur punktuell angelegt, ohne die grundlegenden Durchsetzungsdefizite des AGG anzugehen. Gerade im Bereich der Rechtsdurchsetzung – insbesondere bei kollektiven Instrumenten – müssen die tatsächlichen Hürden für Betroffene spürbar abgesenkt werden.
Wesentliche Reformforderungen des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! bleiben unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es an einer Erweiterung der geschützten Merkmale, einer konsequenten Gleichstellung aller Diskriminierungsmerkmale im Zivilrechtsverkehr sowie an einer Erweiterung des Diskriminierungsschutzes auf öffentliche Stellen.
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass der vorliegende Entwurf auch die Mindeststandards für Gleichbehandlungsstellen umsetzen soll. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass diese Umsetzung weder vollständig noch hinreichend ambitioniert erfolgt. Zudem ist zu befürchten, dass die erweiterten Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgrund einer unzureichenden personellen Ausstattung nur eingeschränkt wirksam werden können.
Hier wird die Chance vertan, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wie andere Gleichbehandlungsstellen in Europa mit mehr Kompetenzen und Befugnissen auszustatten sowie unabhängiger zu gestalten.
Insgesamt vermittelt der Entwurf den Eindruck einer vorsichtigen Nachjustierung statt einer mutigen Reform. Angesichts anhaltend hoher Diskriminierungszahlen und erheblicher Vollzugsdefizite braucht es eine substanziellere Weiterentwicklung des AGG.
Die vorgesehenen Änderungen bleiben damit insgesamt hinter einer strukturell wirksamen Reform zurück; die Gelegenheit, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als effektives Instrument des Diskriminierungsschutzes substanziell zu stärken und neu zu positionieren, wird nicht genutzt. Nach Einschätzung des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! muss der Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren inhaltlich deutlich nachgebessert werden.
Vor diesem Hintergrund befasst sich diese Stellungnahme mit folgenden Punkten:
I. Einschätzung der Änderungen im Einzelnen
II. Umfassender weiterer Reformbedarf des AGG
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Der gesamte Text der Stellungnahme und der "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleich-
behandlungsgesetzes" auf den sie sich bezieht steht weiter unten als Download zur Verfügung.