22. Mär 2021 • Allgemein 

Rassismus bleibt zentrales Thema bei der Antidiskriminierungsberatung - Konsequenzen jetzt!

Pressemitteilung des advd

Berlin, den 22.03.2021

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. (advd e.V.) macht seit seiner Gründung auf die Zunahme von Beratungsanfragen bezüglich rassistischer Diskriminierung aufmerksam und kritisiert das Fehlen flächendeckender unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen. Diese braucht es, um Betroffene für ihre Rechte zu sensibilisieren und ihr Recht effektiv durchzusetzen. Außerdem fordert der advd e.V. die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), ein Bundesantidiskriminierungsgesetz, eine Quote für Rassismusbetroffene im Öffentlichen Dienst sowie den Ausbau der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur obersten Bundesbehörde. Diese Maßnahmen müssen mit einem breit angelegten Aufklärungsprogramm zu Rassismus – flankiert werden.

Anlässlich des Internationalen Tag gegen Rassismus, meldete die Mehrheit unserer Mitglieder erheblich zunehmende Zahlen bei Beratungsanfragen hinsichtlich Rassismus. Inssan e.V. aus Berlin, Before e.V. aus München sowie die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg der Opferperspektive e.V. haben dazu erst kürzlich berichtet.

Der steigenden Zahl der Beratungen und aber auch Diskriminierungs- und Gewaltfälle, steht allerdings keine festgewachsene, finanziell und personell angemessen ausgestattete unabhängige Antidiskriminierungsberatungslandschaft gegenüber. So kommt es viel zu oft vor, dass Betroffene keinen Zugang zu Beratungsstellen bekommen und die Antidiskriminierungsberatungsstellen mit dem zunehmenden Bedarf an Beratung übermäßig belastet werden. Dies hat fatale Folgen für die Betroffenen, die so weder ihre Rechte geltend machen noch dabei Begleitung bekommen können. Gleichzeitig gehen Gewalttaten mit rassistischem Motiv und rassistische Diskriminierung im Alltag ungehemmt weiter.

Auch das opulent wirkende Maßnahmenpaket des Kabinettausschuss für Rassismus und Rechtsextremismus der Bundesregierung greift zu kurz. Hierzu haben wir uns bereits in unserer Stellungnahme „Kein effektiver Schutz vor Rassismus ohne Antidiskriminierung!“ vom 03.12.20 öffentlich positioniert. Das Maßnahmenpaket geht von einem verkürzten Rassismusverständnis aus, das auf physische Gewalttaten von Rechtsextremist:innen begrenzt ist. Besonders die institutionelle und alltägliche Dimension von Rassismus, zu der vor allem die Antidiskriminierungsberatungsstellen beraten, bleiben dabei unberücksichtigt. Die geplante Beratungs-Hotline für Rassismusbetroffene, die bei der Integrationsbeauftragten des Bundes angesiedelt werden soll, sorgt besonders bei den Antidiskriminierungsberatungsstellen für Unsicherheit. Sie sind bereits jetzt mit den Anfragen überlastet und ohne Aufstockung werden sie die Fälle, die über die Verweisberatung der Hotline reinkommen würden, nicht bearbeiten können.

„15 Jahre nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen wir leider ein ernüchterndes Fazit gerade für die Beratungsarbeit ziehen. Rassistische Diskriminierung stellt seit vielen Jahren den am häufigsten gemeldeten Diskriminierungsgrund dar und dennoch kämpfen Betroffene mit erheblichen Barrieren, wenn es um ihren Rechtsschutz und den Zugang zu Beratungsstellen, die nahe am Wohnort sein sollten, geht. Lösungsvorschläge hierzu haben wir, aber es braucht eine Politik, die Antidiskriminierung proaktiv stärkt“, sagt Eva-Maria Andrades, Geschäftsführerin des advd.

Es braucht nun dringend Konsequenzen! Die rassistischen Anschläge der letzten zwei Jahre wie etwa in Halle und Hanau, die antirassistischen Proteste im Sommer 2020 anlässlich der Ermordung George Floyds seitens eines weißen Polizeibeamten in den USA aber auch die rassistischen Angriffe auf asiatisch und muslimisch gelesene Menschen, die durch die Corona-Pandemie nochmal zugenommen haben, zwingen zu dringlichem Handeln gegen Rassismus auf allen gesellschaftlichen Ebenen.

Daher fordern wir die Stärkung und den Ausbau eine flächendeckenden, unabhängigen Antidiskriminierungsberatungslandschaft, Stärkung der Antidiskriminierungsgesetzgebung durch eine Novellierung des AGG sowie ein Bundesantidiskriminierungsgesetz, den Ausbau der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit mehr Ressourcen und Kompetenzen sowie eine Quote im öffentlichen Dienst für Menschen, die von Rassismus betroffen sind. Rassismus muss außerdem als Tatmotiv in Gerichtsurteilen vorkommen, daher fordern wir besonders ein breit angelegtes Aufklärungsprogramm zu Rassismus besonders in der Justiz und im Jurastudium.

Pressekontakt: Eva Maria Andrades, eva.andrades@antidiskriminierung.org , 015906146613
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Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungs-beratungsstellen. Seine Mitgliedsorganisationen verfügen über langjährige Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit mit Schwerpunkt auf der Beratung und dem Empowerment von Betroffenen von Diskriminierung.  Der advd ist im Begleitausschuss der Bundeskonferenz der Migrant:innenorganisationen zum Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus. Der advd bildet seit 2020 gemeinsam mit Citizens For Europe und RAA Berlin das Kompetenznetzwerk Antidiskriminierung und Diversitätsgestaltung (KNAD). Es wird durch das Bundesprogramm Demokratie Leben!  gefördert. Das Kompetenznetzwerk stärkt bundesweit Fachdiskurse und verbreitet Konzepte, die auf Diskriminierungskritik und Gleichstellung basieren.