30. Jul 2020 • Publikation 

Racial Profiling - neue Publikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Bund und Länder müssen polizeiliche Praxis überprüfen

Eine neue Publikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte beschäftigt sich mit Racial Profiling durch die Polizei. In einer am 24. Juli 2020 veröffentlichten Pressemitteilung des Instituts heißt es:

"Was unter Racial Profiling als grund- und menschenrechtswidrige Praxis zu verstehen ist und welche Grenzen das Verbot rassistischer Diskriminierung polizeilichem Handeln setzt, ist hier wesentlich", sagte Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts und Autor einer heute veröffentlichten Stellungnahme des Instituts zu Racial Profiling. "In der Bundesregierung, in den Innenministerien wie auch in der Polizei werden derzeit Positionen vertreten, die ein unzureichendes Verständnis des im Grundgesetz und zahlreichen Menschenrechtsverträgen verankerten Verbots rassistischer Diskriminierung erkennen lassen", so Cremer weiter.  

Aus der Publikation:

Auf acht Seiten beschäftigt sich das Institut damit, was unter Racial Profiling zu verstehen ist und welche Grenzen das Verbot rassistischer Diskriminierung polizeilichem Handeln setzt:

"Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig. Dennoch berichten zivilgesellschaftliche Organisationen und Betroffene, dass Racial Profiling eine alltägliche polizeiliche Praxis ist. Innenministerien und Vertreter_innen der Polizei bestreiten dies. Daher wird derzeit auch darüber gestritten, ob der Bund und/oder die Länder eine Studie über Racial Profiling durchführen lassen sollen. Dabei sollte eine (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit der polizeilichen Praxis im Rechtsstaat selbstverständlich sein. Denn die Polizei ist die wichtigste Institution für das – menschenrechtlich gebotene – Gewaltmonopol des Staates. Dabei ist das Gewaltmonopol des Staates nur wegen der Bindung an Grund- und Menschenrechte legitim. Eine diskriminierungsfreie polizeiliche Praxis ist deshalb auch im Interesse der Polizei, die auf das Vertrauen aller Menschen in unserer Gesellschaft angewiesen ist. Gesetzgeber sowie die Innenministerien und Polizeiführungen sollten daher alles in ihren Kräften Stehende tun, um Racial Profiling zu erkennen und zu verhindern. Hierfür ist ein richtiges, weil grund- und menschenrechtlich fundiertes, Verständnis des Verbots rassistischer Diskriminierung unerlässlich."