17. Feb 2023 • Allgemein 

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts: Bundesarbeitsgericht spricht Dresdnerin Gehaltsnachzahlung zu

In einem wichtigen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt einen Fall von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bestätigt und ein Urteil zur Lohngerechtigkeit für Frauen gesprochen, welches die Anwältin der Klägerin als "Meilenstein" sieht. Demnach haben Frauen auch dann einen Anspruch auf gleiche Bezahlung wie Männer, wenn ihre Kollegen ein vergleichsweise höheres Gehalt ausgehandelt haben.

Der Fall: Viele Jahre lang war die Mitarbeiterin einer Metallfirma schlechter als vergleichbare Kollegen entlohnt worden. Der Arbeitgeber begründete dies u. a. mit "Verhandlungsgeschick". Die Richterin hingegen sah darin Hinweise auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Das Gericht sprach der Klägerin eine Gehaltsnachzahlung von 14.500 Euro sowie eine Entschädigung zu. 

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