Pressemitteilung des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd)
BGH stärkt Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt – Makler*innen müssen Verantwortung übernehmen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein wegweisendes Urteil zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gefällt. Er gab einer Klägerin Recht, die von einem Immobilienmakler aufgrund rassistischer Zuschreibungen diskriminiert worden war.
Der BGH stellte klar: Auch Makler*innen können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haftbar gemacht werden, wenn sie diskriminieren. Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Bedeutung für Menschen, die Diskriminierung bei der Wohnungssuche erleben, ebenso wie für Antidiskriminierungsberatungsstellen.
„Das Urteil stärkt die rechtliche Position Betroffener, schafft dringend benötigte Klarheit und setzt ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“, erklärt Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd).
Besonders zu würdigen ist der Mut und der lange Atem der Klägerin, die den Rechtsweg bis zur höchsten Instanz beschritten hat. Ohne ihre Beharrlichkeit wäre diese richtungsweisende Klarstellung nicht möglich gewesen. Sie hat nicht nur für sich selbst, sondern für viele andere Betroffene Gerechtigkeit erstritten.
Dass Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt weit verbreitet ist, belegen sowohl die Beratungszahlen als auch die Forschung. Laut Lagebild Antidiskriminierung 2024 des advd
entfallen 9,3 Prozent der dokumentierten Fälle auf diesen Bereich – ein Befund, der durch zahlreiche Studien zur Wohnungssuche seit Jahren bestätigt wird.
Zudem muss man wissen, dass viele Betroffene den Rechtsweg nicht gehen – oder nicht gehen können. „Gerichtsverfahren sind langwierig, belastend und mit rechtlichen wie finanziellen Risiken verbunden“, so Eva Maria Andrades. „Viele Menschen scheuen diesen Schritt oder haben keinen Zugang zu qualifizierter Beratung. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene nicht allein gelassen werden.“
Aber individueller Rechtsschutz allein reicht nicht aus, um struktureller Diskriminierung wirksam zu begegnen. Es braucht insbesondere die Einführung von Verbandsklagerechten
und Prozessstandschaft, damit Organisationen Diskriminierung gerichtlich verfolgen können, ohne dass Betroffene selbst das gesamte Risiko tragen müssen.
Zugleich fehlen in vielen Regionen Deutschlands spezialisierte, unabhängige Beratungsangebote vollständig oder sie sind chronisch unterfinanziert. Dabei sind sie eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Betroffene ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können.
Trotz der positiven Signalwirkung des Urteils besteht also weiterhin dringender Reformbedarf beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. „Das AGG hat nach wie vor
erhebliche Schutzlücken und eine eklatante Schwäche bei der Rechtsdurchsetzung“, so Andrades.
Das Bündnis „AGG Reform_ Jetzt!“, in dem der advd mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Beratungsstellen zusammengeschlossen ist, fordert eine
umfassende Reform und hat dafür zentrale gemeinsame Forderungen formuliert.
Darüber hinaus braucht es weitere Maßnahmen, um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wirksam zu bekämpfen. Dazu zählen unter anderem verbindliche Antidiskriminierungsstandards für Makler*innen und Wohnungsunternehmen, mehr Transparenz bei Auswahlverfahren, wirksame Sanktionen bei Verstößen sowie präventive Maßnahmen und Schulungen für alle Akteur*innen des Wohnungsmarkts.
„Nur mit einem Zusammenspiel aus rechtlicher Durchsetzung, Prävention und strukturellen Reformen kann Diskriminierung nachhaltig begegnet werden“, so Andrades.
Der advd fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Reform des AGG endlich umzusetzen, Antidiskriminierungsberatung flächendeckend auszubauen und den Schutz vor
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entschieden zu stärken.
Berlin, 29.1.2026