Gestern hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) den Jahresbericht für 2024 vorgestellt.
Den Bericht können auf der Webseite der ADS herunterladen und kostenfrei bestellen:
www.antidiskriminierungsstelle.de/jahresbericht-2024
Neben der Entwicklung der aktuellen (bundesweiten) Zahlen liegt der diesjährige thematische Schwerpunkt auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts kann zahlreiche Facetten haben – von Lohndiskriminierung und Benachteiligung von trans* und inter* Personen bis hin zu sexueller Belästigung.
Einige Fakten aus dem Jahresbericht der ADS für 2024 auf einen Blick:
- Im Jahr 2024 haben 11.405 Anfragen das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreicht. Das sind mehr als jemals zuvor in einem Jahr.
- Bei 43 Prozent der Anfragen ging es im vergangenen Jahr um rassistische Diskriminierung.
- Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit machten 27 Prozent aus.
- Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts machten 24 Prozent aus, wozu auch Anfragen wegen sexueller Belästigung zählen.
- Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Viele wenden sich aber auch wegen Diskriminierung bei sogenannten Alltagsgeschäften an uns, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, beim Restaurantbesuch oder beim Einkauf.
- 25 Prozent aller Ratsuchenden beklagten Diskriminierung durch staatliche Stellen. Hier greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) allerdings nicht.