Das Verwaltungsgericht in Berlin hat einem Bewerber bei der Berliner Feuerwehr eine Entschädigung zugesprochen.
Wie die Legal Tribune Online schreibt:
"Weil die Feuerwehr Berlin seine Bewerbung wegen eines positiven HIV-Tests abgelehnt hatte, verlangte ein 28-Jähriger von der Behörde die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Begründet hatte die Feuerwehr Berlin die Ablehnung des 28-Jährigen damit, dass dieser aufgrund einer HIV-Infektion dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich sei. Von seiner Infektion hatte er kurz zuvor nach der Durchführung der allgemeinen, bei allen Bewerbern durchgeführten HIV-Tests erfahren."
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