14. Juni 2026 • Allgemein 

Aus unserer Arbeit: Diskriminierung beim Ticketkauf - Kostenlose Eintrittskarte für Begleitperson zunächst verweigert

Der Fall

Im März 2026 kam ein Ratsuchender auf uns zu, der als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen B einen Anspruch auf ein kostenloses Ticket für eine Begleitperson bei einem Konzert angemeldet hatte. Dem Ratsuchenden wurde vom Veranstalter mitgeteilt, dass diese Regelung nur für Rollstuhlnutzende gelte und er als sehbehinderte Person keinen Anspruch darauf habe.

Rechtliche Einschätzung

Nach den Grundsätzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist eine Benachteiligung aufgrund von Behinderungen im Bereich des Zugangs zu öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich unzulässig. Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis dient gerade dazu, die notwendige Begleitung zu dokumentieren und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Eine Differenzierung zwischen verschiedenen Arten von Behinderungen ist problematisch – etwa eine Begleitpersonenregelung ausschließlich für Rollstuhlnutzende, nicht jedoch für andere Menschen mit Behinderungen mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis.

Intervention und Ergebnis

Nachdem der Veranstalter dem Ratsuchenden ein kostenloses Ticket für die Begleitperson verweigerte, nahm dieser Kontakt zu unseren Berater*innen auf. Die Berater*innen kontaktierten die Betreiber*innen des Veranstaltungsortes. Sie schilderten den Fall und regten an, dass Veranstalter sich zukünftig verpflichten müssen, für alle Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B eine kostenlose Begleitperson zuzulassen. Die Betreiber*innen erklärten, dass sie die vorgeschlagene Regelung bereits allen Veranstalter*innen empfehlen würden. Sie reagierten zügig und stellten einen Kontakt zum Veranstalter her. Der Veranstalter erklärte sich daraufhin bereit, ein kostenloses Ticket für die Begleitperson des Ratsuchenden auszustellen. Gegenüber der ratsuchenden Person gab der Veranstalter mündlich an, ab sofort bei zukünftigen Events kostenfreie Tickets auch für Begleitpersonen von Menschen mit Sehbehinderung anbieten zu wollen. Ob sich an dieses Versprechen gehalten wird, bleibt abzuwarten.

Kommentar

Der Fall zeigt, dass die Umsetzung von Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung häufig an den Realitäten der betroffenen Menschen vorbeigeht. In diesem Fall: Eine Personengruppe bekommt ihn nicht, obwohl sie nachweislich auf eine Begleitperson angewiesen ist. Die Regelung, den Anspruch auf ein kostenloses Ticket für Begleitpersonen auf die Gruppe der Rollstuhlnutzenden zu begrenzen, spricht für ein sehr eingeengtes Bild von Behinderung. Stattdessen sollte die Regelung all jene miteinbeziehen, die ein Merkzeichen B in ihrem Schwerbehindertenausweis haben.

Es wird deutlich, dass es weiterhin Prozesse gesellschaftlicher Sensibilisierung braucht, um die Vielfalt von Behinderungen sichtbar zu machen und kulturelle Teilhabe zu erleichtern. Dieser Fall veranschaulicht aber auch klar, dass Interventionen gegen Diskriminierung nicht nur die Ansprüche der Benachteiligten durchsetzen, sondern auch zu strukturellen Veränderungen führen können.