17. Apr. 2026 • Allgemein 

Stellungnahme des Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Hier ein Auszug aus der Stellungnahme vom 17.04.2026 des Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. 


Der vorliegende Entwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf punktuelle Anpassungen, die überwiegend auf die bislang unzureichende Umsetzung europäischer Richtlinien zurückzuführen sind. Gleichzeitig lässt er die strukturellen Durchsetzungsdefizite des AGG als auch weitergehende Schutzlücken unberührt.

Die Änderungen – etwa das Schließen einzelner Schutzlücken, die moderate Verlängerung der Präklusionsfristen und die punktuelle Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes – können für Betroffene in konkreten Situationen Verbesserungen bedeuten. 

Gleichzeitig zeigt die Beratungspraxis deutlich mehr Schutzlücken auf und dass es mehr braucht, damit Betroffene ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen und durchzusetzen können. Ohne eine deutlich längere Fristenregelung, wirksame kollektive Instrumente und niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten bleibt der Rechtsschutz für viele faktisch unerreichbar. Aus Sicht der Betroffenen und der Beratungsstellen ist es daher dringend erforderlich, die tatsächlichen Zugangsbarrieren spürbar zu senken und die Durchsetzung von Rechten realistisch zu ermöglichen.

Zentrale Reformanliegen des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! bleiben unberücksichtigt. Aus Sicht der Beratungspraxis ist besonders gravierend, dass weder weitere
Diskriminierungsmerkmale in den Schutzbereich aufgenommen noch bestehende Ungleichbehandlungen im zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz konsequent beseitigt werden. Ebenso fehlt es weiterhin an einem umfassenden Schutz gegenüber Diskriminierung durch öffentliche Stellen – ein Bereich, der in der Beratungspraxis eine erhebliche Rolle spielt.

Auch die vorgesehene Umsetzung der Standard-Richtlinien für Gleichbehandlungsstellen greift aus Perspektive der Beratungspraxis zu kurz. Zwar ist die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausdrücklich zu begrüßen, jedoch bleibt sie unvollständig und wenig ambitioniert.
Eine richtlinienkonforme Umsetzung ist nach derzeitigem Stand nicht gegeben. Vor diesem Hintergrund besteht das erhebliche Risiko, dass die unzureichende Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Kommission nach sich ziehen wird. Es ist zudem zu befürchten, dass die erweiterten Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mangels ausreichender personeller und finanzieller Ausstattung nur eingeschränkt wirksam werden. Damit wird die Chance verpasst, die Stelle – entsprechend europäischer Entwicklungen – mit klaren Kompetenzen, ausreichenden Ressourcen und größerer Unabhängigkeit auszustatten.
Insgesamt vermittelt der Entwurf aus Sicht der Beratungspraxis den Eindruck einer vorsichtigen Nachjustierung, nicht aber einer Reform, die den realen Herausforderungen gerecht wird. Angesichts anhaltend hoher und steigender Fallzahlen in der Beratungspraxis und deutlich sichtbaren Durchsetzungsdefiziten, bedarf es jedoch einer substantiellen Weiterentwicklung des AGG.
Vor diesem Hintergrund sind im weiteren parlamentarischen Verfahren erhebliche inhaltliche Nachbesserungen erforderlich.

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Der gesamte Text der Stellungnahme und der "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleich-
behandlungsgesetzes" auf den sie sich bezieht steht weiter unten als Download zur Verfügung.