Eine sächsische Antidiskriminierungskultur erhalten und weiterentwickeln
Stellungnahme des nadis - Netzwerk für eine Antidiskriminierungskultur in Sachsen zur aktuellen Debatte um den Sächsischen Haushalt 202 7/2028
Dresden, 25. August 2026
Sehr geehrte Abgeordnete des Sächsischen Landtags,
die Mitgliedsorganisationen des nadis haben den Haushaltsentwurf 2027/2028 mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Zwar sind Mittel für die Fortführung bestehender Strukturen der Antidiskriminierungsarbeit eingeplant. Eine bloße Fortschreibung des Status quo auf 1,3 Mio. € berücksichtigt jedoch nicht die stark gestiegenen Personal-, Miet-, IT- und Sicherheitskosten. Damit droht eine schleichende Schwächung etablierter Strukturen.
Auch für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen enthält der Entwurf wichtige Ansätze, bleibt aber in zentralen Bereichen hinter den tatsächlichen Bedarfen zurück. Antidiskriminierung, Inklusion und Selbstbestimmung müssen als gemeinsame Querschnittsaufgabe verstanden und finanziell abgesichert werden.
Was jetzt auf dem Spiel steht
Der Haushaltsentwurf lässt zentrale Fragen offen:
- Keine bedarfsgerechte Finanzierung
Die Mittel reichen nicht aus, um steigende Personal- und Sachkosten sowie wachsende Bedarfe abzudecken. Dies betrifft insbesondere die Antidiskriminierungs-, Vielfalts- und Demokratiearbeit, aber auch Selbstvertretung, Barrierefreiheit und Teilhabe.
Für den Bereich der sozialen Leistungen einschließlich der Eingliederungshilfe sind 715,0 Mio. € für 2027 und 726,6 Mio. € für 2028 vorgesehen. Diese Summen umfassen verschiedene Leistungsbereiche und sichern daher nicht automatisch einzelne Leistungen der Eingliederungshilfe, etwa persönliche Assistenz oder ambulante Unterstützung. - Keine verlässliche Bestandssicherung
Die Förderung bleibt in projektbezogenen und damit unsicheren Strukturen. Eine eigenständige, zweckgebundene Absicherung der etablierten Infrastruktur fehlt.
Das betrifft auch Selbstvertretungsorganisationen und Beratungsstrukturen von Menschen mit Behinderungen.
Für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind jeweils 1 Mio. € für 2027 und 2028 vorgesehen. Es muss jedoch transparent und dauerhaft abgesichert werden. in welchem Umfang damit Selbstvertretung, Behindertenbeauftragte und Inklusionsbeiräte unterstützt werden.
- Barrierefreiheit nicht ausreichend abgesichert
Besonders kritisch ist, dass der Titel „Zuweisungen für Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit“ mit einem Vorjahreswert von 265,5 T€ für 2027 und 2028 nicht fortgeschrieben wird. Gleichzeitig sind jeweils 4 Mio. € Investitionszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände vorgesehen. Diese müssen verbindlich mit Barrierefreiheitszielen verknüpft werden.
Barrierefreiheit muss für öffentliche Gebäude, Verkehr, digitale Angebote, Bildung, Gesundheit, Wohnen und Verwaltung verbindlicher Bestandteil staatlicher und kommunaler
Investitionen sein.
- Zu geringe Planungssicherheit
Die Verpflichtungsermächtigungen für 2028 und 2029 sind für mehrjährige Förderverträge unzureichend. Auch die Reduzierung des Titels 547 52 um 175.000 € schränkt die
Handlungsspielräume ein.
Mehrjährige Fördervereinbarungen und eine verlässliche Finanzierung sind notwendig, um Fachkräfte und Strukturen dauerhaft zu sichern.
- Queere Infrastruktur und Schutzangebote
Etablierte queere Träger wie Gerede e.V. sind nicht titelscharf abgesichert. Während andere Akteure namentlich erwähnt sind, bleibt die queere Infrastruktur in permanenter haushalterischer Dispositionsabhängigkeit. Queerspezifische Jugendarbeit, Familienberatung, Schutzräume, psychosoziale Angebote und Gewaltberatung sind nicht ausreichend sichtbar.
Queere Bedarfe müssen in den Kernressorts Jugend, Familie, Gesundheit und Gewaltschutz fest verankert werden.
- Kürzungen in der Demokratieförderung
Die Mittel des Innenministeriums für Demokratieförderung und Extremismusprävention werden ab 2026 auf 750.000 € jährlich begrenzt, gegenüber 950.000 € Ist-Ausgaben im Jahr
2025. Dies entspricht einem Rückgang von rund 21 %.
Angesichts zunehmender rassistischer, antisemitischer, antifeministischer, queerfeindlicher und behindertenfeindlicher Bedrohungen ist dies das falsche Signal.
- Fehlende Transparenz bei kommunalen Leistungen
Nicht erkennbar ist, inwieweit kommunale Anteile für Programme wie „Weltoffenes Sachsen" und „Orte des Gemeinwesens" für 2027/28 eingeplant sind. Für zivilgesellschaftliche Träger bedeutet das
Planung auf unsicherer Grundlage.
Kommunale Investitionen müssen zugleich an Barrierefreiheit, Teilhabe und Nichtdiskriminierung ausgerichtet werden.
Diese Entwicklungen treffen eine Zivilgesellschaft, die bereits heute unter wachsendem Druck steht. Beratungsstellen, Initiativen und Fachorganisationen leisten konkrete Unterstützung bei Diskriminierung, fördern Teilhabe und Demokratie und reagieren auf rassistische, antifeministische und queerfeindliche Bedrohungen. Ihre Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Infrastruktur in Sachsen.
Politische Ziele brauchen eine finanzielle Grundlage
Sachsen hat wichtige Grundlagen geschaffen, unter anderem mit der Strategie zum Schutz vor Diskriminierung, dem Landesaktionsplan zur Akzeptanz von Vielfalt, der Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus, dem Sächsischen Gleichstellungsgesetz sowie dem Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz.
Diese politischen Ziele müssen im Landeshaushalt verlässlich hinterlegt werden. Das gilt ebenso für die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention.
Gesetze, Strategien und Aktionspläne bleiben wirkungslos, wenn die dafür notwendigen Strukturen nicht finanziert werden.
Dabei ist eine intersektionale Perspektive erforderlich: Diskriminierungen wirken häufig zusammen. Deshalb braucht es sowohl spezifische als auch kategorienübergreifende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. Für eine wirksame Umsetzung des Anspruchs auf Diskriminierungsschutzes sind erreichbare, verlässliche und qualifizierte Strukturen der Fortbildung und der horizontalen Antidiskriminierungsberatung unerlässlich.
Unsere Forderungen für die Haushaltsverhandlungen
Wir fordern Sie auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:
- Mittel erhöhen: Finanzielle Mittel an gestiegene Personal-, Miet-, IT- und Sachkosten sowie wachsende Bedarfe anpassen.
- Bestand sichern: Zentrale Beratungs-, Selbstvertretungs- und Fachstrukturen durch eigenständige, zweckgebundene und institutionelle Förderung dauerhaft absichern.
- Kostenentwicklung berücksichtigen: Einen verbindlichen Mechanismus für Tarif- und Sachkostensteigerungen schaffen.
- Mehrjährige Finanzierung ermöglichen: Verpflichtungsermächtigungen so erhöhen, dass stabile mehrjährige Förderverträge möglich sind.
- Barrierefreiheit ausbauen: Den Titel für Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit wieder aufnehmen und deutlich erhöhen.
- Teilhabe und Selbstvertretung stärken: Die vorgesehenen 1 Mio. € jährlich für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dauerhaft und transparent insbesondere für Selbstvertretung und inklusive Strukturen einsetzen.
- Persönliche Assistenz sichern: Persönliche Assistenz, Assistenz im Krankenhaus, ambulante Unterstützung und selbstbestimmte Wohnformen bedarfsgerecht finanzieren.
- Inklusion in Bildung und Arbeit stärken: Schul- und Studienassistenz, Budget für Arbeit, Arbeitsassistenz und inklusive Beschäftigung ausbauen.
- Barrierefreie Gesundheitsversorgung gewährleisten: Barrierefreie Praxen, Therapien, Rehabilitation, Hilfsmittelversorgung und Assistenz im Krankenhaus sicherstellen.
- Barrierefreies Wohnen und Mobilität fördern: Wohnraumanpassungen, barrierefreien Wohnraum und einen barrierefreien öffentlichen Verkehr ausbauen.
- Digitale Barrierefreiheit verbindlich machen: Digitale Angebote des Landes und der Kommunen von Beginn an barrierefrei gestalten.
- Bürokratie abbauen: Bewilligungsverfahren vereinfachen und bei dauerhaften Behinderungen längere Bewilligungszeiträume ermöglichen.
- Queere Infrastruktur absichern: Queere Beratungs-, Bildungs-, Jugend-, Familien- und Schutzstrukturen dauerhaft finanzieren.
- Ausbau statt Rückbau: Zusätzliche Mittel für wachsende Bedarfe bereitstellen, insbesondere für intersektionale Projekte und die Verankerung queerer Bedarfe in den Kernressorts Jugend, Familie, Gesundheit und Gewaltschutz.
- Demokratieförderung erhalten: Die geplanten Kürzungen bei Demokratieförderung und Extremismusprävention zurücknehmen.
Keine Kürzungen auf dem Rücken der Demokratie
Sachsen steht vor der Entscheidung, ob die in den vergangenen Jahren aufgebauten Strukturen gestärkt oder schrittweise geschwächt werden.
Wer Demokratie, Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken will, muss die Organisationen finanzieren, die diese Arbeit täglich leisten. Diskriminierungsschutz, Inklusion und Selbstvertretung sind keine Randthemen. Sie sichern Teilhabe, Gleichbehandlung und demokratische Beteiligung.
Wir appellieren daher an Sie als Abgeordnete des Sächsischen Landtags:
Verhindern Sie reale Kürzungen.
Bewahren Sie die bestehenden Strukturen.
Stärken Sie Barrierefreiheit und Selbstvertretung.
Sichern Sie persönliche Assistenz und selbstbestimmte Teilhabe.
Schaffen Sie verlässliche Förderbedingungen für die kommenden Jahre.
KEINE KÜRZUNGEN AUF DEM RÜCKEN DER DEMOK RATIE.
KEIN RÜCKBAU VON VIE LFALT.
KEINE REDUZIERUNG IN DER ANTIDISKRIMI NIERUNGSARBEIT.
KEINE RÜCKSCHRITTE B EI INKLUSION U ND SEL BSTBESTIMMUNG.
Ein demokratisches Sachsen braucht eine starke, vielfältige, inklusive und gut finanzierte
Zivilgesellschaft – jetzt mehr denn je.
Mit freundlichen Grüßen,
nadis - Netzwerk für eine Antidiskriminierungskultur in Sachsen
Die Mitglieder des nadis:
- Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.
- Genderkompetenzzentrum Sachsen / FrauenBildungsHaus Dresden e.V.
- Gerede e.V. – Verein für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
- Kulturbüro Sachsen e.V.
- Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V.
- Landesarbeitsgemeinschaft Queeres Netzwerk Sachsen e.V.
- OFEK e.V. – Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. Leipzig
- Zentrum für selbstbestimmt Leben in Sachsen e.V.
Ansprechpartnerin für Rückfragen zur Stellungnahme:
Morena Gutte, Koordination nadis
Tel: 0351 – 485 096 97 * E-Mail: nadis@adb-sachsen.de