16. Sept. 2026 • Allgemein 

Neues Lagebild Antidiskriminierung: Beratungsfälle aus der Arbeitswelt deutlich gestiegen

Neues Lagebild Antidiskriminierung: Beratungsfälle aus der Arbeitswelt deutlich gestiegen

Berlin, 15. September 2026         

Beratungsstellen dokumentieren 4.106 neue Diskriminierungsfälle in 2025 / Fälle pro Beratungsstelle im Arbeitskontext seit 2023 um 54,2 Prozent gestiegen / advd fordert Nachbesserungen bei AGG-Reform und wirksame Beschwerdestrukturen 

Die zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatungsstellen verzeichnen erneut deutlich mehr Beratungsfälle. Im Jahr 2025 dokumentierten die an der Erhebung beteiligten Mitgliedsorganisationen des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) insgesamt 4.106 neue Diskriminierungsfälle. Das entspricht durchschnittlich 142 Fällen pro Beratungsstelle – 19,0 Prozent mehr als 2024 und 35,9 Prozent mehr als 2023.          

Das zeigt das heute veröffentlichte Zivilgesellschaftliche Lagebild Antidiskriminierung 2025, für das die Beratungsdaten von 29 der 40 Mitgliedsorganisationen des advd ausgewertet wurden.

Arbeitswelt ist häufigster Bereich – Beratungsfälle steigen überdurchschnittlich

Erstmals widmet das Zivilgesellschaftliche Lagebild einen Themenschwerpunkt der Arbeitswelt. Mit 26,7 Prozent entfällt mehr als ein Viertel aller dokumentierten Fälle auf diesen Bereich. Damit ist die Arbeitswelt der häufigste Lebensbereich in der Beratung.

Besonders deutlich ist die Entwicklung im Zeitvergleich: Gegenüber 2023 ist die Zahl der dokumentierten Fälle pro Beratungsstelle im Arbeitskontext um 54,2 Prozent gestiegen. Damit fällt der Anstieg in der Arbeitswelt noch stärker aus als der ohnehin deutliche Zuwachs der Beratungsfälle insgesamt.

Fast jeder zweite dokumentierte Fall in der Arbeitswelt (48,2 Prozent) betrifft rassistische Diskriminierung. Überdurchschnittlich häufig werden im Arbeitskontext insbesondere Diskriminierungen anhand des Geschlechts, von Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie des Lebensalters gemeldet.              

Niemand sollte aus Angst um den eigenen Arbeitsplatz Diskriminierung hinnehmen müssen. Beschäftigte müssen sich wehren können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Dafür braucht es wirksame und vertrauenswürdige Beschwerdestrukturen in den Betrieben und eine unabhängige Antidiskriminierungsberatung, die Betroffenen zur Seite steht.“, sagt Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des advd.        

Steigender Beratungsbedarf trifft auf belastete Beratungsstrukturen      

Die insgesamt 4.106 neu dokumentierten Fälle entsprechen mehr als elf neuen Fällen pro Tag. Dabei bilden die Daten nur einen Ausschnitt der Diskriminierungserfahrungen in Deutschland ab. Erfasst wurden ausschließlich Fälle, die 2025 neu bei den teilnehmenden Beratungsstellen eingegangen sind. Bereits laufende Beratungsfälle sind darin nicht enthalten.

Zugleich trifft der wachsende Beratungsbedarf vielerorts auf stark ausgelastete und finanziell unsichere Beratungsstrukturen. Der advd fordert deshalb eine dauerhafte und bedarfsgerechte Absicherung der zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatung.        

Steigende Diskriminierungszahlen sind ein Warnsignal. Gerade jetzt müssen wir den Schutz vor Diskriminierung stärken. Die Arbeitswelt muss ein Ort sein, an dem alle Menschen die gleichen Chancen haben und denselben Respekt erfahren“, sagt Anja Piel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Gewerkschaften und Betriebsräte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Rechte der Beschäftigten: Sie beugen Diskriminierung vor, unterstützen Betroffene und setzen sich für Gleichbehandlung ein.

AGG-Reform: Vier Monate reichen aus Sicht des advd nicht aus

Die Veröffentlichung des Lagebilds fällt in die laufende parlamentarische Beratung über die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG von derzeit zwei auf vier Monate zu verlängern.

Der advd begrüßt, dass die Frist verlängert werden soll, hält die vorgesehene Verlängerung auf vier Monate jedoch für nicht ausreichend. Eine wirksame Rechtsdurchsetzung braucht ausreichend Zeit: Betroffene müssen die Möglichkeit haben, das Erlebte einzuordnen, Beratung in Anspruch zu nehmen und innerbetriebliche oder außergerichtliche Lösungen zu verfolgen, ohne gleichzeitig den Ablauf ihrer Ansprüche befürchten zu müssen.

Vier Monate sind nicht genug. Wer am Arbeitsplatz Diskriminierung erlebt, braucht ausreichend Zeit, um sich beraten zu lassen und zu entscheiden, wie er oder sie dagegen vorgehen will. Gerade innerbetriebliche Beschwerdeverfahren und der Versuch einer außergerichtlichen Lösung brauchen Zeit. Der Bundestag sollte die AGG-Reform deshalb nutzen, um die Frist auf mindestens 12 Monate zu verlängern und die Rechtsdurchsetzung für Betroffene tatsächlich zu stärken“, fordert Andrades.

Aus Sicht des advd braucht es über eine längere Geltendmachungsfrist hinaus weitere Verbesserungen bei der Rechtsdurchsetzung. Dazu gehören insbesondere wirksamere Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes und eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des AGG auf staatliches Handeln. 

Über den Antidiskriminierungsverband Deutschland e. V.

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen. Seine aktuell 38 Mitgliedsorganisationen verfügen über langjährige Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit mit Schwerpunkt auf der Beratung und dem Empowerment von Betroffenen von Diskriminierung.

Pressekontakt:       

Feli Margenfeld
Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)
feli.margenfeld@antidiskriminierung.org
0155 63348636          

Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)
Lychener Straße 76
10437 Berlin
Web: www.antidiskriminierung.org