23. Nov 2022 • Allgemein 

Antidiskriminierungsbeauftragte: Neue Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechtes geht nicht weit genug (Pressemitteilung ADS)

Regal mit bunten Akten und Notizbüchern

Ataman fordert Abschaffung aller Ausnahmeregeln für verkündungsferne Arbeitsverhältnisse

Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 23. November 2022

Berlin, 23. November 2022

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die am Dienstag von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene und den Diözesen und der Caritas empfohlene „Grundordnung“ als "einen ersten, zu zögerlichen Schritt" für einen besseren Schutz kirchlicher Mitarbeiter*innen vor Diskriminierung kritisiert und weitere Verbesserungen beim Schutz vor Diskriminierungen gefordert.

„Es ist wichtig und überfällig, dass sich die Kirchen nicht mehr in das Privatleben ihrer Mitarbeiter*innen einmischen wollen - also bei Menschen, die in Scheidung leben oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft leben“, sagte Ataman am Mittwoch in Berlin.

„Allerdings enthält auch die neue Grundordnung zu viele Ausnahmen. Damit sind Beschäftigte der Kirchen leider noch nicht umfassend vor Diskriminierungen geschützt. So kann zum Beispiel eine Krankenpflegerin, die in einem kirchlichen Krankenhaus arbeitet, immer noch ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche austritt. Ich sehe das als Eingriff in die Rechte der Beschäftigten und als Einfallstor für Diskriminierungen. Die Kirchen zählen zu den größten Arbeitgeber*innen in Deutschland. Der Schutz der Mitarbeitenden vor jeglicher Form von Diskriminierung muss selbstverständlich und für alle Beschäftigen in Deutschland gleich sein. Ausnahmeregelungen, die noch dazu Diskriminierungen möglich machen, sind nicht nachvollziehbar“, sagte Ataman.

Ataman sprach sich deshalb dafür aus, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschriebene "Kirchenklausel", die weitreichende Ausnahmerechte für kirchliche Arbeitgeber festschreibt, zu beschränken. Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitenden sollte es zukünftig nur noch im engsten Verkündungsbereich geben.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.

Bildnachweis: Photo by Garmin B on Unsplash