Was sind Grundsätze der Antidiskriminierungsberatung?

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) hat „Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung“ entwickelt. Diese Standards bündeln die jahrelangen Erfahrungen aus einer Vielzahl an Beratungsfällen, in denen die Mitgliedsorganisationen des advd tätig geworden sind.

Aus diesen Standards leiten sich auch die Grundsätze für die Beratungsarbeit des Antidiskriminierungsbüros Sachsen ab:

Die fachlichen Grundlagen

  • Parteilichkeit: Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Machtverhältnisse stellen wir die Interessen und Bedürfnisse der Betroffenen bewusst in den Vordergrund.
  • Horizontaler Ansatz: Jeder Mensch vereint in sich unterschiedliche Merkmale und kann aufgrund eines einzelnen oder mehrerer Merkmale Diskriminierung erfahren.
  • Empowerment der Betroffenen: Ratsuchende sollen sich als aktive Akteur_innen erleben. Sie werden darin unterstützt, selbstbewusst und eigenverantwortlich für ihre Rechte einzutreten.

Der Beratungsrahmen

  • Vertraulichkeit: Die Beratungssituation ist ein geschützter Raum für Ratsuchende.
  • Unabhängigkeit: Die Beratungsarbeit findet unabhängig von staatlichen Einrichtungen/Behörden und Parteien statt.
  • Klient*innen-Orientierung: Ressourcen, Kompetenzen und Bedürfnisse der Ratsuchenden stehen für uns im Mittelpunkt der Beratung.
  • Barrierefreiheit, Zugänglichkeit: Die Beratungsstellen sind barrierefrei zugänglich. Wir achten auf zugängliche Kommunikationsformen (z. B. Dolmetschung in verschiedene Sprachen, Dolmetschung in Deutsche Gebärdensprache etc.) sowie auf die persönlichen Umstände der Ratsuchenden (Berufstätigkeit, Kinderbetreuung etc.).
  • Vernetzung, Kooperation: Diskriminierungsfälle sind oft mehrdimensional – die Vernetzung und kooperative Zusammenarbeit (mit Akteur*innen der Menschenrechts- und Antidiskriminierungsarbeit wie auch mit externen Organisationen, wie Schulen oder Gewerkschaften) sind unerlässlich.