10. Jun 2022 • Allgemein 

Gefahrengut Rollstuhl?! - Der aktuelle Fall der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Nachdem die schwerbehinderte Frau S. ihren Rollstuhl bei der Fluggesellschaft vorschriftsmäßig angemeldet hatte und genehmigen ließ und der Flug erst problemlos verlief, verweigert ihr der Pilot für die letzte Teilstrecke nach Berlin die Beförderung. Er begründet dies damit, dass der Rollstuhl als Gefahrengut einzustufen sei und deswegen nicht im Frachtraum transportiert werden dürfe.

Die offizielle Genehmigung überzeugt den Piloten nicht, sodass Frau S. nicht mitreisen darf. Stattdessen wird sie auf einen Flug am nächsten Morgen umgebucht und in einem nicht barrierefreien Hotelzimmer untergebracht. Die Beförderungsverweigerung und die Übernachtung im Hotel empfindet Frau S. als entwürdigend. Mit der Bitte um Beratung und Unterstützung wendet sich Frau S. an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Was die weitere Prüfung des Sachverhalts ergab, wie die rechtliche Situation in einem solchen Fall aussieht und was die Antidiskriminierungsstelle unternommen hat, lesen Sie in der Rubrik "Der aktuelle Fall" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.