19. Okt 2022 • Allgemein 

Berlin: HIV-Infek­tion kein Ableh­nungs­grund für Bewer­bung bei Feu­er­wehr

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat einem Bewerber bei der Berliner Feuerwehr eine Entschädigung zugesprochen.  

Wie die Legal Tribune Online schreibt:

"Weil die Feuerwehr Berlin seine Bewerbung wegen eines positiven HIV-Tests abgelehnt hatte, verlangte ein 28-Jähriger von der Behörde die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Begründet hatte die Feuerwehr Berlin die Ablehnung des 28-Jährigen damit, dass dieser aufgrund einer HIV-Infektion dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich sei. Von seiner Infektion hatte er kurz zuvor nach der Durchführung der allgemeinen, bei allen Bewerbern durchgeführten HIV-Tests erfahren."

Mehr zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin erfahren Sie hier.