5. Jun 2020 • Allgemein 

Zum Landesantidiskriminierungsgesetz: Herzlichen Glückwunsch, Berlin! (Pressemitteilung des advd)

Pressemitteilung des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) vom 04.06.2020

Mit besten Grüßen an die 15 weiteren Bundesländer

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland feiert die Verabschiedung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) und gratuliert allen Berliner*innen zu diesem Meilenstein und historischen Moment. Mit dem neuen Gesetz sendet Berlin ein starkes Signal gegen Diskriminierung und konkretisiert den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsanspruch.

“Endlich, über 10 Jahre nach den ersten Forderungen aus der Zivilgesellschaft und von Expert*innen beschließt Berlin ein Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliches Handeln. Das ist großartig und für alle Berliner*innen ein Grund zum Feiern, denn es kommt allen zugute”, gratuliert Eva Andrades, Geschäftsführerin des advd. Berlin ist diesen Schritt als erstes Bundesland gegangen und ist damit Vorbild für alle anderen Bundesländer. “Etliche Bundesländer, die ein LADG diskutieren, planen oder sich bereits in den Koalitionsvertrag geschrieben haben, schauen heute auf Berlin und sind aufgerufen nachzuziehen, um auch ihren Bürger*innen eine diskriminierungssensible Verwaltung und besseren Rechtsschutz zu gewährleisten,” so Eva Andrades weiter.

Wichtige Errungenschaften im LADG sind die Verbandsklage und die Prozessstandschaft, durch die auch Verbände selbst klagen können. Verbandsklagen gibt es bereits in anderen Rechtsgebieten und nun endlich auch im Antidiskriminierungsrecht. Der Gedanke dahinter ist, dass diskriminierte Menschen nicht individuell die Klagelast tragen sollen, wenn es darum geht, sich gegen strukturelle Diskriminierung zur Wehr zu setzen. “Zu Bedenken ist allerdings, dass nur personell und finanziell gut aufgestellte Verbände in der Lage sein dürften, entsprechende Klagen zu führen. Als Dachverband für Antidiskriminierungsberatungsstellen setzen wir uns für die Stärkung von Verbänden ein, damit sie Betroffene unterstützen und die Möglichkeiten des LADG ausschöpfen können,” erklärt Eva Andrades.

Kontakt 

Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)
Céline Barry, celine.barry@antidiskriminierung.org, 0178 / 6520716

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen.

www.antidiskriminierung.org