24. Nov 2020 • Allgemein 

Wichtiges Urteil: Rassistische Diskriminierung kann ein Grund für fristlose Kündigung sein

Gericht

Das Bundesverfassungsgericht hat klar gestellt, dass die rassistische Diskriminierung von Kolleg_innen eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann - daran ändert auch eine Berufung auf die Meinungsfreiheit nichts: "Laut Gericht sind die Grenzen der Meinungsfreiheit dann überschritten, wenn nicht die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht." (s. Link unten) 

Wir begrüßen dieses wichtige Urteil und empfehlen einen Artikel vom 24.11.2020 in der Süddeutschen dazu: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rassismus-vorwuerfe-1.5126006?fbclid=IwAR0Ox-UjxPDkXiF3rgpyCbK1Yj7ETLSHNl5tXCZXOnTgWADz2dT-zDcIqp0