In welchen Lebensbereichen ist das AGG gültig?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18.08.2006 in Kraft. Es ergänzt den bis dahin schon bestehenden Diskriminierungsschutz (insbesondere Art. 3 Abs. 3 GG und Regelung gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung im Arbeitsrecht) und soll die Grundlage für ein gleichberechtigtes und benachteiligungsfreies Miteinander in der:
- Arbeitswelt,
- im Waren- und Dienstleistungssektor
- im Sozialschutz
- und in der Bildung gewährleisten.
Im Folgenden finden den Gesetzestext zum downloaden als PDF-Dokument.
Welche Diskriminierungsmerkmale schützt das AGG?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aufgrund:
- einer Behinderung,
- des Geschlechts,
- des Lebensalters,
- der Religion,
- rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen,
- oder der sexuellen Identität.