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Antidiskriminierungsbüro Sachsen -  http://www.adb-sachsen.de

In welchen Lebensbereichen ist das AGG gültig?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18.08.2006 in Kraft. Es ergänzt den bis dahin schon bestehenden Diskriminierungsschutz (insbesondere Art. 3 Abs. 3 GG und Regelung gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung im Arbeitsrecht) und soll die Grundlage für ein gleichberechtigtes und benachteiligungsfreies Miteinander in der:

  • Arbeitswelt,
  • im Waren- und Dienstleistungssektor
  • im Sozialschutz
  • und in der Bildung gewährleisten.

Im Folgenden finden den Gesetzestext zum downloaden als PDF-Dokument.

$row_output[title]Das AGG - Gesetzestext
89 kB

Welche Diskriminierungsmerkmale schützt das AGG?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aufgrund:

  • einer Behinderung,
  • des Geschlechts,
  • des Lebensalters,
  • der Religion,
  • rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen,
  • oder der sexuellen Identität.