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Antidiskriminierungsbüro Sachsen - Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. - - http://www.adb-sachsen.de

Was ist Diskriminierung?

 

Hat man Ihnen Versicherungsverträge wegen Ihres Lebensalters verweigert? Haben Sie aufgrund Ihrer sexuellen Identität eine Arbeitsstelle nicht bekommen? Wurde Ihnen wegen Ihrer ethnischen Herkunft eine Wohnung nicht vermietet? Wurden Entscheidungen über die Höhe Ihres Gehaltes oder über eine Beförderung auf der Grundlage Ihrer Behinderung, Ihrer Religion oder Ihres Geschlechts getroffen, unabhängig von der Qualität Ihrer Arbeit oder Ihrer Qualifikation? Allzu oft ist dies das Ergebnis von Diskriminierung.

Benachteiligungen treten in vielfältigen Erscheinungsformen auf – als diskriminierende Witze, offene Beleidigungen, Mobbing, sexuelle Belästigung, als Verweigerung von Dienstleistungen oder Verträgen. Diskriminierung kann jeden Menschen treffen. Für viele Betroffene ist es jedoch nicht selbstverständlich, Benachteiligung als Diskriminierung zu bezeichnen und offen zu legen. Andererseits erfolgen Diskriminierungen oft nicht bewusst, sind unbeabsichtigt und bauen auf traditionellen Stereotypen, Vorurteilen und Stigmatisierungen auf.

Diskriminierung bedeutet nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), vormals Antidiskriminierungsgesetz genannt, dass eine Person aufgrund von rassistischen Zuschreibungen oder ethnischer Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Ihres Alters, Ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität „in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt“. Ein Beispiel für eine solche unmittelbare Diskriminierung ist eine Stellenanzeige, die Menschen ab einem bestimmten Lebensalter ausschließt.

In der Praxis nehmen Diskriminierungen allerdings oft subtilere Formen an.
Eine mittelbare Diskriminierung liegt nach dem AGG vor, wenn „dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen aufgrund der genannten Merkmale in besonderer Weise benachteiligen können“, zum Beispiel durch nachteilige Tarifverträge für Berufsgruppen, in denen vorrangig Frauen arbeiten.

Belästigung, sexuelle Belästigung und Viktimisierung werden durch das AGG ebenfalls als Diskriminierungen erfasst. Viktimisierung bedeutet, dass eine Person benachteiligt wird, weil sie sich über eine Diskriminierung beschwert hat oder weil sie eine Kollegin bzw. einen Kollegen unterstützt, die oder der sich beschwert hat.