Kommission schließt Lücken bei den Regelungen zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
Die Kommission hat heute elf Mitgliedstaaten in mit Gründen versehenen Stellungnahmen aufgefordert, die EU-Bestimmungen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Religion und Weltanschauung, Alter,Behinderung und sexueller Ausrichtung vollständig umzusetzen. Die betroffenen Länder – Tschechische Republik, Estland, Irland, Griechenland,Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Niederlande, Finnland und Schweden –haben zwei Monate Zeit für eine Antwort; bleibt diese aus, kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Weiterhin sandte die Kommission eine förmliche Aufforderung an Deutschland und jeweils ein Ergänzungsschreiben zur förmlichen Aufforderung an Lettland und Litauen. Die Beschäftigungsrahmenrichtlinie (2000/78/EG) wurde im Jahre 2000 verabschiedet, die Frist für ihre Umsetzung in nationales Recht endete im Dezember 2003.
Die folständige Erklärung können Sie im folgenden finden:
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Der Mahnbrief bezieht sich auf die unvollständige Umsetzung der EU-Bestimmungen gegen Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, Religion/Weltanschauung und sexueller Identität am Arbeitsplatz.