EU-Richtlinien
Die Richtlinien sind europäische Rahmengesetze. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kommt Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen.
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* RiL 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 - "Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“; auch Vierte Gleichstellungs-Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter außerhalb des Erwerbslebens genannt.
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* RiL 2002/73/EG vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG - "Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen“; auch novellierte/revidierte Gleichbehandlungs-Richtlinie genannt
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* RiL 2000/78/EG vom 27. November 2000 - "Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf"; auch Rahmen-Richtlinie genannt
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* RiL 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 - "Richtlinie zur Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft"; auch Antirassismus-Richtlinie genannt