16. Jun 2022 • Publikation 

Webtalk: Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in der Antidiskriminierungsberatung mit jungen Kindern

Die UN-Kinderrechtskonvention regelt, dass Kinder und Jugendliche eigene Rechte haben, die es zu beachten gilt. Das Kindeswohl muss bei politischen und sozialen Maßnahmen berücksichtigt werden. Außerdem haben Kinder das Recht, sich Gehör zu verschaffen und ihre Meinung zu äußern.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat nun einen Audio-Beitrag zu einem diskriminierungssensiblen Verständnis von Kindeswohl veröffentlicht. 

Im Gespräch erörtern Maryam Haschemi Yekani von der Antidiskriminierungsberatungsstelle „KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen!“, Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, und Dr. Emilia Roig, Founder and Executive Director des „Center for Intersectional Justice“:

• wie sich ein diskriminierungssensibles Verständnis des Kindeswohls in der Praxis
darstellt, aus Sichtweise zivilgesellschaftlicher Organisationen,
• wie schwierig es sein kann, Diskriminierungserfahrungen von Kindern angemessen
und effektiv zu begegnen, und
• welche Herausforderungen damit verbunden sind hinsichtlich des Rechts auf
Gehör und Berücksichtigung der Meinung von Kindern in allen sie betreffenden
Angelegenheiten, gerade aus der Perspektive von sehr jungen Kindern.


Ein spannender Beitrag, den Sie auf dem YouTube-Kanal des Deutschen Instituts für Menschenrechte nachhören können.