Informationen zum AGG
An dieser Stelle können Sie sich einen Überblick über Hintergrund und Inhalt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verschaffen.
Mehrere Antidiskriminierungsrichtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Identität zu verhindern.
In vielen europäischen Ländern gibt es ganz unterschiedlich ausgestaltete Gesetze, Institutionen und Strategien gegen Diskriminierung. Einen Überblick über die verschiedenen rechtlichen Regelungen erhalten Sie unter:
http://ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/legis/lgms_de.htmIn Deutschland gilt seit dem 18. August 2006 in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), vormals Antidiskriminierungsgesetz. Das AGG soll einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht, aber auch bei privatrechtlichen Verträgen, im Sozialrecht und in der Bildung gewährleisten.