Zusammenfassung ausgewählter EuGH-Entscheidungen zum Antidiskriminierungsrecht ab dem Jahr 2000
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt vier europäische Gleichbehandlungsrichtlinien in deutsches Recht um. Maßgeblich für die Auslegung und Fortentwicklung der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Um allen Nutzerinnen und Nutzern der ADS-Webseite die Gelegenheit zu geben, sich über die wichtigsten EuGH-Entscheidungen zum Antidiskriminierungsrecht seit dem Jahr 2000 zu infomieren, stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Zusammenfassung dieser EuGH-Urteile bereit. Diese wird um aktuelle Urteile ergänzt.
Der Link zur Rechtsprechungsübersicht auf der Homepage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.